Lexikon · Steuern

Grunderwerbsteuer einfach erklärt

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer auf den Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie 6,5 Prozent des Kaufpreises. Sie fällt an, sobald der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist. Erst nach ihrer Zahlung wirst du als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Der Bescheid kommt meist wenige Wochen nach dem Termin.

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Wie es berechnet wird

Die Rechnung selbst ist simpel: Kaufpreis mal 6,5 Prozent. Interessant wird sie erst im Zusammenhang mit den übrigen Kaufnebenkosten, denn zusammen ergeben sie den Betrag, den du zusätzlich zum Kaufpreis brauchst und den dir keine Bank gern finanziert.

Beispiel: eine vermietete Zweizimmerwohnung in Essen-Altendorf, 68 Quadratmeter, Kaufpreis 139.000 Euro, Kauf über einen Makler.

Kaufpreis139.000 €
Grunderwerbsteuer NRW, 6,5 %9.035 €
Notar und Grundbuch, rund 2 %2.780 €
Maklerprovision, 3,57 % inklusive Umsatzsteuer4.962 €
Kaufnebenkosten gesamt16.777 €
Anteil am Kaufpreis12,1 %
Gesamtinvestition155.777 €

Die Grunderwerbsteuer ist damit der größte einzelne Nebenkostenposten. Sie ist auch der Grund, warum jede ehrliche Renditerechnung nicht durch den Kaufpreis teilt, sondern durch die Gesamtinvestition.

Beispielzahlen zur Veranschaulichung. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und ersetzt keine Steuerberatung.

Worauf du achten musst

Bewegliches Inventar mindert die Bemessungsgrundlage. Eine mitgekaufte Einbauküche, Markisen oder eine Sauna gehören nicht zum Grundstück. Wenn sie im Vertrag getrennt und mit realistischem Wert ausgewiesen sind, fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an. Der Betrag muss angemessen sein, sonst schaut das Finanzamt genauer hin.
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft. Der anteilige Bestand der Instandhaltungsrücklage wird beim Kauf einer Eigentumswohnung häufig gesondert ausgewiesen. Die Behandlung ist strittig und ändert sich immer wieder. Frag deinen Steuerberater, wie sie in deinem Fall anzusetzen ist.
Sie ist sofort fällig und nicht sofort absetzbar. Zahlen musst du innerhalb weniger Wochen. Steuerlich wandert sie in die Anschaffungskosten und wird über die AfA verteilt, also über Jahrzehnte.
Ohne Zahlung kein Grundbucheintrag. Das Finanzamt stellt erst danach die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Wer den Betrag nicht bereithält, verzögert seine eigene Eigentumsumschreibung.

Aus der Verwaltungspraxis

Über das Maklerteam laufen mehr als 200 Verkäufe im Jahr. Der Moment, in dem Käufer zum ersten Mal ins Grübeln kommen, ist fast nie der Kaufpreis, sondern die Aufstellung der Nebenkosten. Rund zwölf Prozent obendrauf trifft viele unvorbereitet, gerade beim ersten Objekt.

Ein Erfahrungswert aus meinen Verkäufen: Wenn eine Finanzierung platzt, liegt es häufiger an fehlendem Eigenkapital für die Nebenkosten als an der Bonität. Deshalb rechne ich mit Kaufinteressenten die Nebenkosten immer als Erstes durch, bevor es um Objekte geht. Wer die 6,5 Prozent erst beim Notartermin realisiert, hat einen Planungsfehler, keinen Steuerfehler.

Verwandte Begriffe

AfA — die Grunderwerbsteuer erhöht deine Abschreibungsbasis, sie ist nicht verloren.
Nettomietrendite — sie teilt durch die Gesamtinvestition und nimmt die Steuer damit mit auf.
Beleihungsauslauf — mitfinanzierte Nebenkosten treiben ihn nach oben und verteuern deinen Zins.
Instandhaltungsrücklage — ihr Bestand taucht im Kaufvertrag auf und wird steuerlich gesondert betrachtet.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, der Ablauf im Silo Wohnungskauf Schritt für Schritt und die Steuerseite im Silo Steuern für Immobilieninvestoren.

Fazit

6,5 Prozent klingen überschaubar, sind bei einer Wohnung für 139.000 Euro aber gut 9.000 Euro in bar. Zusammen mit Notar, Grundbuch und Makler brauchst du rund zwölf Prozent des Kaufpreises zusätzlich.

Plane diesen Betrag von Anfang an als Eigenkapital ein. Und prüfe mit deinem Steuerberater, ob sich Inventar sauber herausrechnen lässt. Das sind die einzigen beiden Hebel, die du bei dieser Steuer wirklich hast.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

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Im Erstgespräch rechne ich deine Nebenkosten durch, bevor du ein Gebot abgibst.

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