Lexikon · Eigentum und Verwaltung

Instandhaltungsrücklage einfach erklärt

Die Instandhaltungsrücklage ist das gemeinsame Sparbuch der Eigentümergemeinschaft. Aus ihr werden große Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum bezahlt: Dach, Fassade, Heizung, Aufzug. Jeder Eigentümer zahlt monatlich mit dem Hausgeld ein. Ist die Rücklage zu dünn, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage, und die trifft dich sofort.

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Wie es berechnet wird

Für die Rücklage gibt es keinen gesetzlich festgelegten Betrag. Die Gemeinschaft entscheidet selbst, wie viel sie zurücklegt. Ein brauchbarer Prüfweg: Zuführung je Quadratmeter und Monat ansehen, Bestand ansehen, beides gegen das anstehen lassen, was das Haus in den nächsten Jahren braucht.

Beispiel: ein Mehrfamilienhaus in Gelsenkirchen, zwölf Wohnungen, 840 Quadratmeter Wohnfläche, Baujahr in den Sechzigern. Deine Wohnung hat 68 Quadratmeter, das sind rund 8,1 Prozent der Anteile.

Zuführung zur Rücklage0,70 €/m² im Monat
Einzahlung der Gemeinschaft pro Jahr7.056 €
Aktueller Bestand der Rücklage42.000 €
Geplante Fassadendämmung, Kostenschätzung210.000 €
Fehlbetrag168.000 €
Dein Anteil, 8,1 %13.600 €
Zum Vergleich: dein Jahresmietertrag7.680 €

Fast zwei Jahresmieten auf einen Schlag. Bei einer Zuführung von 1,10 Euro je Quadratmeter hätte die Gemeinschaft in derselben Zeit gut das Anderthalbfache angespart, und die Sonderumlage wäre deutlich kleiner ausgefallen.

Worauf du achten musst

Der Bestand allein sagt wenig. 42.000 Euro klingen viel, sind bei zwölf Einheiten und einem Haus aus den Sechzigern aber wenig. Setze den Betrag immer ins Verhältnis zu Wohnfläche, Baujahr und anstehenden Maßnahmen.
Die Protokolle verraten mehr als die Zahl. Wenn dieselbe Maßnahme seit Jahren vertagt wird, kommt sie. Lies die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, bevor du unterschreibst.
Beim Kauf geht dein Anteil mit über. Du kaufst den Anteil an der Rücklage mit, kannst ihn aber nicht abheben. Er gehört der Gemeinschaft, nicht dir. Preisverhandlungen sollten das berücksichtigen.
Eine Sonderumlage ist nicht umlagefähig. Sie bleibt vollständig bei dir als Eigentümer. Auf den Mieter kannst du davon nichts abwälzen.
Wer beschließt, zahlt. Fällt der Beschluss nach deinem Kauf, trifft er dich, auch wenn die Fassade seit zwanzig Jahren marode ist. Der Zeitpunkt des Beschlusses zählt, nicht der Zeitpunkt des Verfalls.

Aus der Verwaltungspraxis

In rund 4.000 verwalteten Einheiten ist die Rücklage das Thema, über das in Eigentümerversammlungen am längsten diskutiert wird. Selbstnutzer im Rentenalter wollen die Zuführung niedrig halten, Kapitalanleger wollen sie hoch. Beschlossen wird meistens zu wenig.

Ein Erfahrungswert aus dem eigenen Bestand: In den von mir verwalteten Häusern liegt die Zuführung häufig zwischen 0,60 und 0,90 Euro je Quadratmeter im Monat. Für Bestandsobjekte im Revier halte ich einen Euro bis 1,20 Euro für realistischer. Der Unterschied klingt nach Kleingeld, entscheidet aber darüber, ob eine Fassadensanierung aus der Rücklage kommt oder als Brief mit fünfstelligem Betrag.

Verwandte Begriffe

Hausgeld — die Zuführung zur Rücklage steckt darin und ist nicht umlagefähig.
Teilungserklärung — sie regelt, nach welchem Schlüssel eine Sonderumlage verteilt wird.
Sondereigentum — dafür gibt es keine gemeinsame Rücklage, dort musst du selbst vorsorgen.
Cashflow — eine Sonderumlage ist der häufigste Grund, warum er plötzlich einbricht.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, die teuren Irrtümer im Silo Fehler und Risiken beim Immobilienkauf.

Fazit

Die Instandhaltungsrücklage ist die Zahl, die über die größten Einzelbeträge in deiner Immobilienlaufbahn entscheidet. Eine gut gefüllte Rücklage ist bares Geld, eine dünne ist eine Rechnung, die noch nicht geschrieben wurde.

Prüfe vor jedem Kauf drei Dinge: Bestand, monatliche Zuführung je Quadratmeter und die Protokolle der letzten Jahre. Wenn eines davon fehlt, kauf nicht.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

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