Lexikon · Eigentum und Verwaltung

Hausverwaltung einfach erklärt

Die Hausverwaltung führt die Geschäfte der Eigentümergemeinschaft: Wirtschaftsplan aufstellen, Jahr abrechnen, zur Eigentümerversammlung laden, Handwerker beauftragen und das Geld der Gemeinschaft verwalten. Bestellt wird sie durch Beschluss, für höchstens fünf Jahre. Abberufen kann die Gemeinschaft sie jederzeit, auch ohne Grund; der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate später.

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Warum das für dich wichtig ist

Die Qualität der Verwaltung entscheidet über deine Nebenkosten, über den Zustand des Hauses und darüber, ob deine Betriebskostenabrechnung rechtzeitig fertig wird. Eine schwache Verwaltung kostet dich Geld, ohne dass es in einer Rechnung auftaucht.

Wichtig ist auch die Abgrenzung: Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft. Wenn du deine vermietete Wohnung betreut haben willst, brauchst du zusätzlich eine Sondereigentumsverwaltung. Das sind zwei Verträge, zwei Vergütungen und zwei Aufgabenbereiche.

Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet

Eine Wohnanlage in Essen-Steele mit zwölf Einheiten. Die Verwaltervergütung liegt bei 28 Euro je Einheit und Monat.

Einheiten in der Gemeinschaft12
Vergütung je Einheit und Monat28 €
Kosten der Gemeinschaft pro Jahr4.032 €
Dein Anteil pro Monat28 €
Dein Anteil pro Jahr336 €
Davon auf den Mieter umlegbar0 €
Zusätzlich: Sondereigentumsverwaltung, monatlich25 bis 30 €
Sondervergütung bei größeren Bauvorhaben3 bis 5 % der Bausumme

Die Verwaltervergütung ist nie umlagefähig. Bei einer Jahresnettokaltmiete von 5.549 Euro sind 336 Euro rund sechs Prozent, die vor allen anderen Kosten weggehen. Wer zusätzlich die Sondereigentumsverwaltung beauftragt, muss mit weiteren 300 bis 360 Euro im Jahr rechnen.

Aus der Verwaltungspraxis

Mein Unternehmen verwaltet mit 17 Mitarbeitern rund 4.000 Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Ein Erfahrungswert daraus: Die Vergütungen liegen im Revier meistens zwischen 25 und 35 Euro je Einheit und Monat. Angebote deutlich darunter halten selten, was sie versprechen.

Was mir dabei am häufigsten begegnet: Gemeinschaften wählen die günstigste Verwaltung und wundern sich, dass Abrechnungen spät kommen, Angebote nicht eingeholt werden und Beschlüsse nicht umgesetzt sind. Der Unterschied zwischen 24 und 30 Euro sind 72 Euro im Jahr. Eine verschlafene Frist bei der Betriebskostenabrechnung kostet leicht das Fünffache.

Typische Fehler

Den Verwaltervertrag nicht lesen. Dort stehen die Sondervergütungen. Mahnwesen, Bescheinigungen und Bauleitung werden oft extra berechnet.
Zertifizierung nicht prüfen. Jeder Eigentümer kann verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Ausnahmen gelten vor allem für kleine Gemeinschaften mit Selbstverwaltung.
Auf eine Kündigungsfrist warten. Die Abberufung ist jederzeit durch Beschluss möglich. Der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach.
Entlastung automatisch erteilen. Mit der Entlastung verzichtet die Gemeinschaft auf mögliche Ansprüche. Bei offenen Fragen sollte der Punkt vertagt werden.

Häufige Missverständnisse

Muss die Verwaltung zertifiziert sein?

Jeder Eigentümer hat Anspruch darauf, von einem zertifizierten Verwalter verwaltet zu werden. In kleinen Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten und Selbstverwaltung gilt das nicht, solange nicht mindestens ein Drittel der Eigentümer es verlangt.

Darf die Verwaltung allein Aufträge vergeben?

Nur bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung oder wenn Fristen drohen. Was darüber hinausgeht, kann die Gemeinschaft ihr per Beschluss erlauben oder ausdrücklich entziehen.

Verwandte Begriffe

Eigentümerversammlung — hier wird die Verwaltung bestellt, entlastet und abberufen.
Wirtschaftsplan — das wichtigste Produkt der Verwaltung.
Hausgeld — die Vergütung steckt darin und ist nicht umlagefähig.
Betriebskostenabrechnung — sie baut auf der Jahresabrechnung der Verwaltung auf.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, die Praxis im Silo Vermietung und Verwaltung.

Fazit

Die Hausverwaltung ist der Posten, an dem am falschen Ende gespart wird. 28 Euro im Monat sind nicht umlagefähig und tun weh, aber eine schlechte Verwaltung kostet über Fristen, Bauschäden und schlechte Angebote deutlich mehr.

Frag vor dem Kauf nach dem Verwaltervertrag und den letzten drei Abrechnungen. Wie pünktlich und wie sauber sie sind, sagt mehr über das Objekt als jedes Exposé.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

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