Lexikon · Eigentum und Verwaltung

Hausgeld einfach erklärt

Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung jedes Eigentümers an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Daraus werden Betriebskosten, Verwaltung, kleine Reparaturen und die Instandhaltungsrücklage bezahlt. Ein Teil davon lässt sich auf den Mieter umlegen, ein anderer bleibt dauerhaft bei dir. Die genaue Höhe legt der Wirtschaftsplan jedes Jahr neu fest.

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Wie es berechnet wird

Die Gemeinschaft plant ihre Ausgaben für ein Jahr und verteilt sie auf alle Eigentümer, meistens nach Miteigentumsanteilen. Der Monatsbetrag ist ein Zwölftel davon. Für dich als Vermieter zählt aber nicht die Gesamtsumme, sondern die Aufteilung in umlagefähig und nicht umlagefähig.

Beispiel: eine 68 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Essen-Altendorf, zwölf Einheiten, kein Aufzug. Hausgeld 4,00 Euro je Quadratmeter, also 272 Euro im Monat.

Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung — umlagefähig190 €
Verwaltervergütung — nicht umlagefähig27 €
Zuführung zur Instandhaltungsrücklage — nicht umlagefähig48 €
Kleine Reparaturen am Gemeinschaftseigentum — nicht umlagefähig7 €
Hausgeld gesamt272 €
Davon auf den Mieter umlegbar190 €
Bleibt bei dir, pro Monat82 €
Bleibt bei dir, pro Jahr984 €

Bei einer Jahresnettokaltmiete von 7.680 Euro sind das 12,8 Prozent, die vor allen anderen Kosten weg sind. Genau dieser Betrag fehlt in jeder Bruttomietrendite.

Worauf du achten musst

Ein niedriges Hausgeld ist kein Vorteil. Steht in einem Exposé ein auffällig kleiner Betrag, spart die Gemeinschaft meistens an der Rücklage. Das Geld ist nicht weg, es kommt später als Sonderumlage zurück, und dann auf einen Schlag.
Frag nach der Jahresabrechnung, nicht nach dem Wirtschaftsplan. Der Plan ist eine Schätzung, die Abrechnung ist die Wahrheit. Wenn beide weit auseinanderliegen, kommt eine Nachzahlung auf dich zu.
Die Verwaltervergütung ist nie umlagefähig. Sie liegt oft zwischen 25 und 35 Euro je Einheit im Monat. Wer sie in der Renditerechnung übersieht, rechnet die Wohnung um mehrere hundert Euro im Jahr zu gut.
Zahlt der Mieter nicht, zahlst trotzdem du. Deine Pflicht gegenüber der Gemeinschaft besteht unabhängig davon, ob Miete eingeht. Bei Leerstand trägst du das komplette Hausgeld allein.

Aus der Verwaltungspraxis

Mein Unternehmen verwaltet rund 4.000 Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Ein Erfahrungswert aus diesem Bestand: In meinen Wohnanlagen liegt das Hausgeld typischerweise zwischen etwa 3,50 und 4,50 Euro je Quadratmeter im Monat. Häuser mit Aufzug, großer Grünfläche oder Tiefgarage liegen darüber, kleine Anlagen ohne Aufzug eher darunter.

Was mir dabei am häufigsten begegnet: Käufer fragen nach der Höhe des Hausgelds, aber fast nie nach seiner Zusammensetzung. Dabei entscheidet genau die über deine Rendite. Zwei Wohnungen mit identischen 272 Euro können sich um 40 Euro im Monat unterscheiden, je nachdem, wie viel davon in die Rücklage fließt.

Verwandte Begriffe

Instandhaltungsrücklage — der größte nicht umlagefähige Posten im Hausgeld.
Nettomietrendite — hier taucht der nicht umlagefähige Anteil als Abzug auf.
Cashflow — 82 Euro im Monat sind der Unterschied zwischen Plus und Minus.
Teilungserklärung — sie legt fest, nach welchem Schlüssel die Kosten verteilt werden.
Sondereigentum — was hier kaputtgeht, zahlst du zusätzlich zum Hausgeld allein.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, die Zusammenhänge im Silo Vermietung und Verwaltung.

Fazit

Das Hausgeld ist der Posten, an dem sich die schöne Zahl aus dem Exposé und deine tatsächliche Rendite trennen. Entscheidend ist nicht seine Höhe, sondern der Teil, der bei dir hängen bleibt.

Lass dir vor jedem Kauf die letzte Jahresabrechnung und den aktuellen Wirtschaftsplan geben. Rechne den nicht umlagefähigen Anteil aus und zieh ihn von der Jahresmiete ab. Erst danach weißt du, was die Wohnung wirklich einbringt.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Unsicher, was in deiner Jahresabrechnung wirklich steht?

Im Erstgespräch schaue ich mit dir auf das Dokument und trenne umlagefähig von nicht umlagefähig.

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