Fehler und Risiken

Fallstricke im Immobilienkaufvertrag, die erst später wehtun

Die gefährlichsten Stellen im Kaufvertrag stehen selten im Preis. Sie stecken im Gewährleistungsausschluss, in den Fälligkeitsvoraussetzungen, in der Belastungsvollmacht und im Übergabetermin. Wer diese vier Punkte im Entwurf versteht, kann noch verhandeln. Danach gilt, was beurkundet wurde. Der Entwurf soll dir in der Regel zwei Wochen vorher vorliegen.

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Wie viele Tage hattest du den Entwurf?

Diese Frage entscheidet mehr als jede andere. Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Was beurkundet ist, gilt. Änderungen danach kosten einen neuen Termin.

Dafür gibt es eine Schutzregel: Ist ein Verbraucher beteiligt, soll der Notar den Text in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Wird die Zeit verkürzt, muss der Grund in der Urkunde stehen.

Nutze sie. Der Notar ist neutral. Er beurkundet, belehrt beide Seiten und vertritt keine davon. Er prüft nicht, ob der Preis fair ist, das Dach dicht ist oder deine Finanzierung trägt. Wie der Termin abläuft, steht unter Notartermin: der Ablauf.

Die neun Stellen, die du im Entwurf suchst

Lies ihn zweimal. Beim zweiten Mal nur diese neun Punkte.

KlauselWas sie bedeutetWorauf du achtest
GewährleistungsausschlussMängel sind dein ProblemZusagen des Verkäufers gehören in den Text
Fälligkeitsvoraussetzungenwann du zahlen musstVormerkung und Lastenfreistellung müssen dabei sein
Belastungsvollmachtdeine Bank darf früh eintragenZweckerklärung: Geld nur für diesen Kaufpreis
Auflassungsvormerkungdein Platz im Grundbucherstrangig und vor der Zahlung eingetragen
Nutzen-Lasten-Wechselab wann Miete und Kosten dir gehörenan die vollständige Zahlung koppeln
Mietverhältnisder Mieter bleibtKaution, Vertrag, Abrechnungsstand regeln
Inventarbewegliche Sachen extra ausgewiesenrealistische Werte, sonst Ärger mit dem Finanzamt
Rücktritt und Vollstreckungwas bei Zahlungsverzug passiertmeist einseitig zugunsten des Verkäufers
NotaranderkontoGeld läuft über den Notarheute die Ausnahme, braucht einen echten Grund

Gewährleistungsausschluss: was er kann und was nicht

In fast jedem Vertrag über eine gebrauchte Immobilie steht sinngemäß: gekauft wie besichtigt, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Das ist zulässig und üblich. Es bedeutet: Feuchte Wand, alte Leitung, undichtes Fenster sind ab dem Tag deine Sache.

Der Ausschluss hat Grenzen. Er greift nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nicht, wenn der Verkäufer eine Garantie übernommen hat. Auch eine vereinbarte Beschaffenheit steht über dem Ausschluss.

Das klingt nach Schutz, hilft im Alltag aber wenig. Du müsstest beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat. Das gelingt selten. Die praktische Lösung ist deshalb nicht der Streit hinterher, sondern der Satz vorher.

Schreib mündliche Zusagen als Beschaffenheit in den Vertrag: Welche Bauteile wurden wann erneuert? Gab es Feuchtigkeit, Schimmel oder Schädlingsbefall? Sind Sonderumlagen beschlossen? Was jemand am Küchentisch erzählt, ist ohne Vertragstext nichts wert.

Für Mängel an einem Bauwerk verjähren Ansprüche nach dem Gesetz in fünf Jahren ab Übergabe. Bei Arglist gilt die regelmäßige Frist von drei Jahren ab dem Jahresende, in dem du davon erfährst, mindestens aber die fünf Jahre. Wie du den Vertrag durchgehst, steht unter Kaufvertrag prüfen.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Die Sicherungskette: Fälligkeit, Vormerkung, Belastungsvollmacht

Der wichtigste Grundsatz: Du zahlst erst, wenn der Notar dir schriftlich bestätigt, dass alle Voraussetzungen vorliegen. Nie vorher.

SchrittWerWarum er dich schützt
BeurkundungNotarder Vertrag wird wirksam
Auflassungsvormerkung eintragenGrundbuchamtsichert deinen Anspruch gegen Zweitverkauf
Lastenfreistellung besorgenBank des Verkäufersalte Grundschulden werden gelöscht
Zustimmung und Vorkaufsrechte klärenVerwaltung, Gemeindekein Dritter kommt dir dazwischen
FälligkeitsmitteilungNotardein Startsignal zum Zahlen
Kaufpreis zahlenduunbar, mit Nachweis
ÜbergabeVerkäuferSchlüssel, Zählerstände, Unterlagen
Umschreibung im GrundbuchGrundbuchamterst nach der Bescheinigung des Finanzamts

Die Auflassungsvormerkung ist dein Platzhalter. Ab ihrer Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr wirksam anderweitig verkaufen oder neu belasten. Ohne sie zahlst du blind.

Die Belastungsvollmacht brauchst du, weil deine Bank eine Grundschuld will, bevor du Eigentümer bist. Der Verkäufer erlaubt dir also, sein Grundstück zu belasten. Im Gegenzug gehört eine Zweckerklärung in den Vertrag: Die Bank darf das Geld ausschließlich für diesen Kaufpreis verwenden.

Prüfe außerdem, ob die Teilungserklärung eine Zustimmung der Verwaltung verlangt. Wenn ja, ist das eine Fälligkeitsvoraussetzung und ein häufiger Grund für Verzögerungen.

Notaranderkonto: die Ausnahme, nicht die Regel

Beim Notaranderkonto zahlst du nicht an den Verkäufer, sondern an den Notar, der das Geld verwahrt und weiterleitet. Zulässig ist das nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse, es kostet extra und dauert länger. Sinnvoll ist es etwa, wenn mehrere Gläubiger abgelöst werden müssen. Sonst ist die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung sicher genug. Mehr dazu unter Notaranderkonto.

Wichtig zur Zahlung: Der Kaufpreis darf nicht mehr in bar, mit Kryptowerten, Gold oder Edelsteinen beglichen werden. Der Notar braucht einen Nachweis über die unbare Zahlung, sonst darf er die Umschreibung nicht veranlassen.

Übergabe, Mieter und Inventar

Nutzen-Lasten-Wechsel. Der Tag, ab dem dir Miete und Kosten gehören, auch wenn du noch nicht im Grundbuch stehst. Koppele ihn an den vollständigen Eingang des Kaufpreises. Sonst zahlst du Hausgeld für eine Wohnung, die dir wirtschaftlich nicht gehört.

Übergabeprotokoll. Zählerstände, Zahl der Schlüssel, Zustand der Räume, übergebene Unterlagen. Zehn Minuten, die später jeden Streit abkürzen.

Mietverhältnis. Kauf bricht nicht Miete. Du trittst in den bestehenden Mietvertrag ein, so wie er ist. Besonders wichtig ist die Kaution: Du haftest dem Mieter auch dann dafür, wenn der Verkäufer sie nie weitergegeben hat. Lass sie dir nachweislich übertragen und regele das im Kaufvertrag. Mehr dazu unter Wohnung mit Mieter kaufen.

Kündigungssperrfrist. Wurde die Wohnung erst nach der Vermietung in Wohnungseigentum umgewandelt, kannst du dem Mieter eine Zeit lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Das Gesetz sieht drei Jahre vor, die Länder dürfen verlängern. In Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Duisburg und Mülheim gilt aktuell die gesetzliche Frist. In Städten der Mieterschutzverordnung des Landes, etwa Düsseldorf und Dortmund, ist sie deutlich länger.

Inventar. Bewegliche Sachen wie Möbel oder eine nicht fest verbundene Einbauküche unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Werden sie gesondert ausgewiesen, sparst du in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent auf diesen Betrag. Viele Finanzämter akzeptieren realistische Ansätze bis etwa zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises, darüber wird es nachweispflichtig. Überhöhte Werte sind kein Trick, sondern ein Risiko. Und die Bank finanziert Inventar meist nicht mit.

Erhaltungsrücklage. Ein verbreiteter Irrtum: Ihr Anteil mindert die Grunderwerbsteuer nicht. Nach dem Bundesfinanzhof gehört die Rücklage zum Vermögen der Gemeinschaft und wird nicht mitverkauft.

Rücktritt: weniger Rechte, als du denkst

Ein beurkundeter Kaufvertrag kennt kein Widerrufsrecht wie eine Onlinebestellung. Aussteigen kannst du nur, wenn der Vertrag dir ein Rücktrittsrecht einräumt oder das Gesetz dir eines gibt, etwa bei schwerer Pflichtverletzung.

Der häufigste Fall ist bitter: Die Finanzierung platzt nach dem Termin. Ohne vereinbartes Rücktrittsrecht bleibst du im Vertrag und schuldest den Kaufpreis. Verkäufer lassen Finanzierungsvorbehalte fast nie zu. Deshalb gehört die verbindliche Zusage der Bank vor den Notartermin.

Umgekehrt ist ein Rücktrittsrecht des Verkäufers bei Zahlungsverzug Standard, meist mit den Kosten zu deinen Lasten. Ebenso üblich ist die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Du solltest nur wissen, dass du das unterschreibst.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht

Über mein Maklerteam laufen jährlich über 200 Verkäufe, dazu kommen rund 4.000 verwaltete Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Ich sehe beide Enden: den Entwurf und das, was Jahre später in der Abrechnung auftaucht.

Streit nach dem Kauf entsteht fast nie am Preis. Er entsteht an drei Zeilen: Übergabetermin, Kaution und der Frage, wer eine beschlossene Maßnahme zahlt.

Ein Erfahrungswert aus dem eigenen Bestand: Bei vermieteten Einheiten ist die Kaution die häufigste Lücke. Oft ist sie nicht sauber dokumentiert, manchmal in bar geflossen, gelegentlich nie angelegt worden. Der Käufer merkt es erst, wenn der Mieter Jahre später auszieht und sein Geld zurückfordert.

Zweite Beobachtung: Ist eine Maßnahme vor dem Kauf beschlossen und wird danach abgerufen, zahlt meist derjenige, der bei Fälligkeit Eigentümer ist. Also du. Eine Zeile im Vertrag regelt das. Sie fehlt erstaunlich oft.

Was auch ein guter Vertrag nicht löst

Er macht keinen Mangel sichtbar. Er ersetzt keine Besichtigung und keinen Blick in Keller und Protokolle.
Er ersetzt keine Beweise. Arglist zu behaupten ist leicht, sie zu beweisen sehr schwer.
Er schützt nicht vor der Mehrheit. Die Gemeinschaft beschließt weiter ohne dich, egal was im Vertrag steht.
Er macht den Preis nicht fair. Der Notar prüft die Form, nicht den Wert.

Fragen

Häufige Fragen zum Kaufvertrag

Kann ich Änderungen am Entwurf verlangen?

Ja. Der Entwurf ist ein Vorschlag. Sammle deine Wünsche schriftlich und schick sie vor dem Termin an den Notar und die Gegenseite. Am Tag der Beurkundung ist es dafür zu spät.

Wann bin ich Eigentümer?

Erst mit der Eintragung im Grundbuch. Davor sichert dich die Auflassungsvormerkung. Zwischen Notartermin und Umschreibung liegen häufig Monate, unter anderem weil das Finanzamt die Grunderwerbsteuer festsetzen muss.

Was ist das Vorkaufsrecht des Mieters?

Wird eine vermietete Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft, kann der Mieter zu denselben Bedingungen eintreten. Rechne das in deinen Zeitplan ein.

Lohnt sich ein eigener Anwalt?

Bei einer gebrauchten Wohnung mit Standardvertrag oft nicht. Bei Bauträgerverträgen, Erbbaurecht oder ungewöhnlichen Klauseln ist es gut investiertes Geld.

Fazit

Ein Immobilienkaufvertrag ist kein Formular. Er verteilt Risiken, und zwar meist zulasten dessen, der ihn nicht gelesen hat.

Nimm dir die zwei Wochen. Schreib jede mündliche Zusage als Beschaffenheit in den Text. Prüfe Fälligkeitsvoraussetzungen, Vormerkung und Zweckerklärung. Koppele den Übergang von Nutzen und Lasten an die Zahlung. Regele Kaution und beschlossene Maßnahmen ausdrücklich. Und zahl keinen Cent vor der Fälligkeitsmitteilung. Hat der Verkäufer dafür keine Zeit, ist das die wichtigste Information des Prozesses. Weitere Stolperstellen findest du unter Fehler und Risiken beim Immobilienkauf.

Alle Angaben sind allgemeine Orientierung. Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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