Lexikon · Kauf und Recht

Notaranderkonto einfach erklärt

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars. Der Käufer überweist den Kaufpreis dorthin, und der Notar zahlt ihn erst an den Verkäufer aus, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Beim normalen Wohnungskauf ist das die Ausnahme, üblich ist die direkte Zahlung nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars.

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Warum das für dich wichtig ist

Viele Käufer glauben, das Notaranderkonto sei der sichere Standardweg. Das Gegenteil stimmt: Ein Notar darf es nur einrichten, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Ohne diesen Grund ist die Verwahrung unzulässig.

Der Regelweg schützt dich bereits sehr gut. Die Auflassungsvormerkung sichert deinen Anspruch im Grundbuch, und der Notar schickt die Fälligkeitsmitteilung erst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Du zahlst also nie ins Blaue hinein.

Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet

Du kaufst eine Wohnung in Essen-Borbeck für 139.000 Euro und willst schon vor der Kaufpreiszahlung mit der Renovierung anfangen. Der Verkäufer übergibt dir dafür vorzeitig die Schlüssel. Das ist ein klassischer Fall für ein Anderkonto, weil beide Seiten etwas absichern müssen.

Kaufpreis139.000 €
Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung0 € extra
Verwahrung auf dem Anderkonto, zwei Empfängerrund 600 €
Zusätzliche Bearbeitungszeit1 bis 2 Wochen
Notarkosten insgesamt ohne Anderkontorund 1.807 €
Notarkosten insgesamt mit Anderkontorund 2.400 €

Die Verwahrgebühr fällt für jeden ausgezahlten Betrag einzeln an. Geht ein Teil an die Bank des Verkäufers zur Ablösung der Grundschuld und der Rest an den Verkäufer selbst, zahlst du zweimal. Rund 600 Euro für ein paar Wochen Sicherheit können sich lohnen, wenn du vorher einziehst. Beim normalen Kauf sind sie unnötig.

Aus der Verwaltungspraxis

Über mein Maklerteam begleite ich mehr als 200 Verkäufe im Jahr im Ruhrgebiet. Ein Erfahrungswert daraus: Das Notaranderkonto kommt bei ganz normalen Wohnungskäufen praktisch nicht vor. Wenn es doch zum Einsatz kommt, liegt fast immer einer von drei Gründen vor.

Erstens die vorzeitige Übergabe, zweitens komplizierte Löschungen in Abteilung III mit mehreren Gläubigern, drittens Verkäufe aus einem Nachlass oder einer Insolvenz. In allen anderen Fällen frage ich zurück, was genau abgesichert werden soll. Meist ist es Unsicherheit, kein echtes Sicherungsbedürfnis, und die lässt sich mit einer Erklärung des Ablaufs auflösen.

Typische Fehler

Es aus reiner Vorsicht verlangen. Ohne berechtigtes Sicherungsinteresse darf der Notar es nicht einrichten. Vorsicht allein reicht nicht als Grund.
Die Gebühren unterschätzen. Die Verwahrgebühr fällt pro Auszahlung an. Bei mehreren Empfängern summiert sie sich schnell.
Vor der Fälligkeitsmitteilung zahlen. Der häufigste und teuerste Fehler beim Direktweg. Warte immer auf die Mitteilung des Notars.
Ohne Auflassungsvormerkung zahlen. Sie ist deine eigentliche Sicherheit. Der Kaufvertrag muss die Eintragung als Fälligkeitsvoraussetzung nennen.

Häufige Missverständnisse

Ist der Direktweg unsicher?

Nein. Die Kombination aus Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen und Fälligkeitsmitteilung ist der geprüfte Standardweg. Der Notar gibt das Signal erst, wenn alles vorliegt.

Wann ist ein Anderkonto sinnvoll?

Bei vorzeitiger Übergabe, bei komplizierten Ablösungen mehrerer Grundschulden und in Sonderfällen wie einem Verkauf aus der Insolvenz. Auch Banken verlangen es manchmal über Treuhandauflagen.

Verwandte Begriffe

Grundbuch — Auflassungsvormerkung und Löschungen entscheiden über die Fälligkeit.
Grundschuld — ihre Ablösung ist der häufigste Grund für eine Verwahrung.
Kaufnebenkosten — die Verwahrgebühr erhöht sie spürbar.
Teilungsversteigerung — bei Verkäufen aus Erbengemeinschaften ist die Verwahrung häufiger.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, der Ablauf im Silo Kaufprozess Schritt für Schritt.

Fazit

Das Notaranderkonto ist ein Werkzeug für Sonderfälle, kein Standard. Wer es ohne Grund verlangt, zahlt mehrere hundert Euro für eine Sicherheit, die er über die Auflassungsvormerkung schon hat.

Frag deinen Notar, welcher Weg für dein Objekt vorgesehen ist, und zahle nie vor der Fälligkeitsmitteilung. Dann ist der direkte Weg genauso sicher und deutlich günstiger.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Unsicher, wie dein Kaufpreis fließen soll?

Im Erstgespräch gehe ich mit dir den Ablauf vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe durch.

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