Lexikon · Kauf und Recht

Erbbaurecht einfach erklärt

Beim Erbbaurecht kaufst du nur das Gebäude, das Grundstück gehört weiter jemand anderem, oft einer Kirche oder einer Stadt. Dafür zahlst du einen jährlichen Erbbauzins. Das Recht läuft meist sechzig bis neunundneunzig Jahre. Es bekommt ein eigenes Grundbuchblatt und lässt sich verkaufen, vererben und beleihen.

Kostenloses Erstgespräch 30 Minuten. Unverbindlich.

Warum das für dich wichtig ist

Erbbaurechte wirken im Exposé günstig, weil der Grundstückspreis im Kaufpreis fehlt. Dafür läuft der Erbbauzins jeden Monat mit, ähnlich wie eine Rate, nur ohne Tilgung. Am Ende gehört dir das Grundstück trotzdem nicht.

Entscheidend ist die Restlaufzeit. Bei achtzig verbleibenden Jahren ist ein Erbbaurecht gut handelbar. Unter vierzig Jahren wird die Finanzierung schwierig, und der Wiederverkauf ebenso, weil jede Bank auf die Restlaufzeit schaut.

Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet

Ein Mehrfamilienhaus in Oberhausen auf einem Erbbaugrundstück. Der Bodenwert liegt bei 180.000 Euro, der Erbbauzins bei vier Prozent.

Bodenwert des Grundstücks180.000 €
Erbbauzins, 4,0 % pro Jahr7.200 €
Erbbauzins pro Monat600 €
Kaufpreis für das Gebäude190.000 €
Vergleichbares Objekt mit Grundstück340.000 €
Ersparnis beim Kaufpreis150.000 €
Annuität auf diese 150.000 € bei 5,8 %8.700 €
Vorteil im ersten Jahr1.500 €
Davon Tilgung, also Vermögensaufbau0 €

Der Erbbauzins ist im ersten Jahr rund 1.500 Euro günstiger. Bei eigener Finanzierung würden davon aber 3.000 Euro in die Tilgung fließen, also in dein Vermögen. Beim Erbbauzins ist alles verbraucht: Nach zwanzig Jahren wäre das Grundstück zum guten Teil abbezahlt, das Erbbaurecht nur zwanzig Jahre kürzer.

Aus der Verwaltungspraxis

In meinem Bestand von rund 4.000 verwalteten Einheiten in Nordrhein-Westfalen sind Erbbaurechte die Ausnahme, es gibt sie aber in einzelnen Siedlungen aus kirchlichem oder städtischem Besitz. Ein Erfahrungswert daraus: Die Erbbauzinssätze liegen in älteren Verträgen meist zwischen drei und fünf Prozent des Bodenwerts.

Was mir immer wieder begegnet: Käufer lesen den Erbbaurechtsvertrag nicht, obwohl er wichtiger ist als der Kaufvertrag. Dort stehen Anpassungsklausel, Zustimmungspflicht beim Weiterverkauf und Entschädigungsregel. Diese drei Punkte entscheiden über den Wiederverkaufswert, nicht die Lage.

Typische Fehler

Die Restlaufzeit ignorieren. Je kürzer sie ist, desto weniger wert ist das Gebäude. Unter vierzig Jahren wird die Finanzierung eng, unter dreißig fast unmöglich.
Die Anpassungsklausel überlesen. Der Erbbauzins wird regelmäßig erhöht. Bei Wohnzwecken darf das frühestens alle drei Jahre geschehen und muss sich an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung orientieren.
Die Entschädigung am Ende nicht prüfen. Was du bekommst, wenn das Recht ausläuft, steht im Vertrag. Nur bei Erbbaurechten für den Wohnbedarf einkommensschwacher Haushalte sind mindestens zwei Drittel des Gebäudewerts zwingend.
Den Heimfall übersehen. Zahlst du den Erbbauzins nicht oder verletzt du Vertragspflichten, kann der Grundstückseigentümer das Recht zurückfordern.

Häufige Missverständnisse

Ist ein Erbbaurecht immer schlechter als Volleigentum?

Nein. Bei langer Restlaufzeit, moderatem Zins und fairer Anpassungsklausel kann es sich rechnen, weil du weniger Kapital bindest. Schlecht wird es bei kurzer Restlaufzeit und aggressiver Anpassung.

Zahle ich Grunderwerbsteuer?

Ja. Bemessungsgrundlage ist im Wesentlichen der kapitalisierte Erbbauzins, gegebenenfalls zuzüglich des Gebäudekaufpreises. In Nordrhein-Westfalen sind es 6,5 Prozent.

Verwandte Begriffe

Grundbuch — das Erbbaurecht bekommt ein eigenes Blatt, das Erbbaugrundbuch.
Verkehrswert — er hängt beim Erbbaurecht stark an der Restlaufzeit.
Beleihungswert — Banken setzen bei Erbbaurechten deutliche Abschläge an.
Grunderwerbsteuer — sie fällt auch auf den kapitalisierten Erbbauzins an.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, der Ablauf im Silo Kaufprozess Schritt für Schritt.

Fazit

Ein Erbbaurecht senkt den Kaufpreis und ersetzt ihn durch eine Zahlung, die nichts tilgt. Das kann aufgehen, aber nur bei langer Restlaufzeit und passendem Zins.

Lies vor dem Kauf den Erbbaurechtsvertrag komplett und achte auf drei Zahlen: Restlaufzeit, Anpassungsklausel und Entschädigung am Ende. Wenn eine davon unklar ist, lass die Finger davon.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Ein Erbbaurechtsvertrag auf dem Tisch?

Im Erstgespräch schaue ich mit dir auf Restlaufzeit, Zins und Anpassungsklausel und ordne ein, was das für den Wiederverkauf bedeutet.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

30 Minuten · unverbindlich · keine Verkaufsshow