Lexikon · Eigentum und Verwaltung
Sondereigentum einfach erklärt
Sondereigentum ist der Teil einer Eigentumswohnung, der dir allein gehört. Dazu zählen die Räume deiner Wohnung, der Innenanstrich, Bodenbeläge, Innentüren und die Sanitärobjekte im Bad. Alles Übrige am Gebäude ist Gemeinschaftseigentum. Was genau wozu gehört, steht in der Teilungserklärung. Reparaturen am Sondereigentum bezahlst du komplett selbst.
Wie es funktioniert
Die Faustregel: Alles, was zur Substanz und zur Sicherheit des Gebäudes gehört, ist Gemeinschaftseigentum. Alles, was du herausreißen kannst, ohne dem Haus zu schaden, ist meistens Sondereigentum. Die Grenze verläuft nicht an der Wohnungstür, sondern mitten durch Bauteile hindurch.
| Bauteil | Gehört zu |
| Bodenbelag in der Wohnung | Sondereigentum |
| Estrich darunter | Gemeinschaftseigentum |
| Innenanstrich und Tapete | Sondereigentum |
| Innentüren | Sondereigentum |
| Wohnungseingangstür | Gemeinschaftseigentum |
| Fenster samt Rahmen | in der Regel Gemeinschaftseigentum |
| Badewanne, Waschbecken, Armaturen | Sondereigentum |
| Steigleitungen für Wasser und Abwasser | Gemeinschaftseigentum |
| Heizkörper in der Wohnung | häufig Sondereigentum |
| Balkonboden | Belag Sondereigentum, Konstruktion Gemeinschaft |
Was das kostet, zeigt ein Vergleich aus einem Haus in Essen-Altendorf mit zwölf Einheiten. Der Austausch von sechs Fenstern im ganzen Haus kostet 27.000 Euro. Als Gemeinschaftseigentum trägst du davon deinen Anteil von 8,1 Prozent, also rund 2.190 Euro. Ein neues Bad in deiner Wohnung kostet 12.000 Euro, und die zahlst du allein.
Worauf du achten musst
Aus der Verwaltungspraxis
In rund 4.000 verwalteten Einheiten ist die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum der häufigste Anlass für Streit, den ich auf dem Tisch habe. Fast immer geht es um dieselben drei Bauteile: Fenster, Balkone und Wohnungseingangstüren.
Ein Erfahrungswert aus dem eigenen Bestand: Wenn ein Eigentümer bei mir anruft, weil etwas kaputt ist, liegt die Zuständigkeit in der Mehrzahl der Fälle anders, als er vermutet hat. Deshalb schaue ich zuerst in die Teilungserklärung und nicht in den Katalog der üblichen Zuordnungen. Ein Satz in diesem Dokument kann bei einem Fensteraustausch über einen vierstelligen Betrag entscheiden.
Verwandte Begriffe
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Fazit
Sondereigentum klingt nach einem juristischen Detail und ist in Wahrheit eine Kostenfrage. Es bestimmt, welche Rechnung du allein trägst und welche sich auf zwölf Parteien verteilt.
Prüfe vor dem Kauf die Zuordnung von Fenstern, Balkon und Wohnungstür in der Teilungserklärung. Und leg für deine eigene Wohnung jeden Monat etwas zurück. Acht bis zehn Euro je Quadratmeter im Jahr sind ein realistischer Ansatz.
Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Unklar, wer für die Fenster zahlt?
Im Erstgespräch schaue ich mit dir in die Teilungserklärung deines Objekts.
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