Lexikon · Kauf und Recht

Teilungserklärung einfach erklärt

Die Teilungserklärung teilt ein Haus rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen auf. Sie legt fest, welche Flächen dir allein gehören und welche der Gemeinschaft, wie die Kosten verteilt werden und welches Stimmgewicht du in der Versammlung hast. Sie liegt beim Grundbuchamt und gilt für jeden Käufer weiter.

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Wie es funktioniert

Der Eigentümer eines Hauses lässt beim Notar erklären, dass das Gebäude künftig aus einzelnen Wohnungen besteht. Jede Wohnung bekommt einen Miteigentumsanteil, ausgedrückt in Tausendsteln. Dieser Anteil bestimmt danach fast alles: deinen Kostenanteil, dein Stimmrecht und deinen Anteil an der Rücklage.

Beispiel: ein Haus in Essen-Altendorf mit zwölf Wohnungen und 840 Quadratmetern Wohnfläche. Deine Wohnung hat 68 Quadratmeter.

Miteigentumsanteile insgesamt1.000/1.000
Anteil deiner Wohnung81/1.000
Gesamtkosten der Gemeinschaft im Jahr96.000 €
Dein Anteil nach Miteigentumsanteilen7.776 €
Sonderumlage der Gemeinschaft, Beispiel168.000 €
Dein Anteil daran13.608 €
Stimmgewicht in der Versammlung81 von 1.000

Der Anteil muss nicht exakt der Wohnfläche entsprechen. Manche Teilungserklärungen rechnen Balkone, Keller oder Stellplätze mit ein. Das kann dazu führen, dass du für Kosten zahlst, die mit deiner Wohnfläche wenig zu tun haben.

Worauf du achten musst

Der Umlageschlüssel ist der teuerste Satz im Dokument. Werden Aufzugskosten nach Miteigentumsanteilen verteilt, zahlt die Erdgeschosswohnung voll mit. Bei Heizkosten gilt oft ein anderer Schlüssel als bei der Verwaltung. Lies nach, welcher Schlüssel für welche Position gilt.
Abweichende Zuordnungen kosten dich Geld. Manche Teilungserklärungen schieben Fenster, Balkone oder Wohnungseingangstüren ins Sondereigentum. Dann trägst du diese Kosten allein statt anteilig.
Sondernutzungsrechte stehen nur dort. Gartenanteil, Stellplatz oder Kellerraum sind oft keine Eigentumsflächen, sondern Nutzungsrechte. Wenn im Exposé ein Garten steht, muss er hier auftauchen. Sonst gehört er dir nicht.
Ändern lässt sie sich kaum. Für eine Änderung brauchst du in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer und einen Notartermin. Was drinsteht, gilt auf Jahrzehnte.
Die Gemeinschaftsordnung gehört dazu. Sie regelt Vermietungsverbote, Tierhaltung oder gewerbliche Nutzung. Für Kapitalanleger kann eine einzige Klausel den Plan kippen.

Aus der Verwaltungspraxis

Mein Unternehmen verwaltet rund 4.000 Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Bei jeder Übernahme einer neuen Wohnanlage ist die Teilungserklärung das erste Dokument, das ich lese, und regelmäßig das Dokument, das kein Eigentümer im Haus je vollständig gelesen hat.

Ein Erfahrungswert aus dem eigenen Bestand: Der Umlageschlüssel ist der Punkt, über den in Eigentümerversammlungen am häufigsten diskutiert wird, und fast immer, weil jemand erst nach dem Kauf gemerkt hat, wie er lautet. Bei älteren Anlagen aus den Sechzigern und Siebzigern finde ich außerdem oft Zuordnungen, die von der heute üblichen Praxis abweichen. Zwanzig Minuten Lesezeit vor dem Notartermin sparen dir später eine unangenehme Überraschung.

Verwandte Begriffe

Sondereigentum — die Teilungserklärung zieht die Grenze zum Gemeinschaftseigentum.
Hausgeld — der Umlageschlüssel aus diesem Dokument bestimmt deinen Anteil.
Instandhaltungsrücklage — auch dein Anteil daran folgt den Miteigentumsanteilen.
Cashflow — ein ungünstiger Schlüssel kostet dich jedes Jahr aufs Neue.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, der Ablauf im Silo Wohnungskauf Schritt für Schritt.

Fazit

Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz deiner Wohnung. Sie entscheidet, was dir gehört, was du zahlst und was du mitbestimmen darfst.

Lass sie dir vor dem Notartermin geben und lies drei Dinge nach: die Zuordnung von Fenstern und Balkon, den Umlageschlüssel für jede Kostenart und die Regeln zur Vermietung. Wenn der Verkäufer sie nicht liefert, ist das schon die Antwort.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Unsicher, ob du die Teilungserklärung richtig gelesen hast?

Im Erstgespräch schaue ich mit dir auf das Dokument zu deinem konkreten Objekt.

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