Lexikon · Kauf und Recht

Teilungsversteigerung einfach erklärt

Mit einer Teilungsversteigerung kann ein Miteigentümer eine gemeinsame Immobilie zwangsweise zu Geld machen, wenn sich die Beteiligten nicht auf einen Verkauf einigen. Typische Fälle sind Scheidung und Erbengemeinschaft. Das Amtsgericht versteigert die Immobilie, der Erlös wird nach Anteilen verteilt. Den Antrag kann jeder Miteigentümer stellen.

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Warum das für dich wichtig ist

Die Teilungsversteigerung ist das letzte Mittel, und sie ist teuer. Ein Miteigentümer mit fünf Prozent Anteil kann sie beantragen und damit den Verkauf einer ganzen Immobilie erzwingen.

Für Käufer ist sie umgekehrt eine Gelegenheit, weil Objekte oft unter Verkehrswert zugeschlagen werden. Für Verkäufer ist genau das der Schaden. Wer in einer Erbengemeinschaft steckt, sollte deshalb rechnen, bevor er droht.

Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet

Ein Zweifamilienhaus in Gelsenkirchen aus einem Nachlass, zwei Geschwister zu je der Hälfte. Das Gericht setzt den Verkehrswert auf 260.000 Euro fest. Ein Verkauf über einen Makler wäre für 265.000 Euro möglich gewesen.

Freier Verkauf über Makler265.000 €
Maklerprovision, Verkäuferanteil 3,57 %−9.460 €
Erlös je Erbe beim freien Verkauf127.770 €
Gerichtlich festgesetzter Verkehrswert260.000 €
Zuschlag in der Versteigerung, 73 % davon190.000 €
Gutachten, Gerichts- und Verfahrenskosten−6.000 €
Erlös je Erbe nach Versteigerung92.000 €
Verlust je Erberund 35.800 €
Dauer des Verfahrensmeist 12 bis 24 Monate

Beide Geschwister verlieren zusammen mehr als 70.000 Euro, weil sie sich nicht einigen konnten. Dazu kommen bis zu zwei Jahre, in denen niemand über das Geld verfügt.

Aus der Verwaltungspraxis

Aus über zwanzig Jahren in der Branche und mehr als 200 Verkäufen im Jahr kenne ich viele Erbfälle im Revier. Ein Erfahrungswert daraus: Fast immer, wenn eine Teilungsversteigerung angedroht wurde, kam am Ende doch ein freier Verkauf zustande, sobald beide Seiten die Zahlen sahen.

Was mir dabei auffällt: Die Drohung soll meist Druck machen. Wer sie ernsthaft betreibt, zahlt die Verfahrenskosten zunächst selbst und schadet sich genauso wie der Gegenseite. Ein neutrales Wertgutachten und ein klarer Vorschlag zur Auszahlung lösen die Blockade fast immer günstiger.

Typische Fehler

Das Verfahren als Druckmittel einsetzen. Wer sie ernst meint, riskiert einen Zuschlag deutlich unter Verkehrswert. Der Schaden trifft auch den Antragsteller.
Den Schutz vor Niedrigstgeboten überschätzen. Im ersten Termin darf ein Gebot unter der Hälfte des Verkehrswerts keinen Zuschlag erhalten. Wird ein weiterer Termin nötig, fällt dieser Schutz weg.
Die Kosten unterschätzen. Der Antragsteller muss Vorschüsse leisten, unter anderem für das Wertgutachten. Zurück bekommt er das Geld erst aus dem Erlös.
Rechte in Abteilung II vergessen. Wohnrechte und ähnliche Belastungen können bestehen bleiben und drücken die Gebote erheblich.

Häufige Missverständnisse

Braucht es die Zustimmung der anderen?

Nein. Jeder Miteigentümer kann den Antrag allein stellen, unabhängig von der Größe seines Anteils. Das ist der Kern des Verfahrens.

Kann ich selbst mitbieten?

Ja. Als Miteigentümer darfst du mitbieten und die Immobilie ersteigern. Dein Anteil wird dabei mit dem Erlös verrechnet.

Verwandte Begriffe

Verkehrswert — das Gericht setzt ihn fest, er ist die Messlatte des Verfahrens.
Grundbuch — bestehende Rechte in Abteilung II und III bestimmen das geringste Gebot mit.
Notaranderkonto — bei Verkäufen aus Erbengemeinschaften öfter im Spiel.
Grundschuld — Grundpfandrechte werden im Verfahren gesondert behandelt.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, die teuren Irrtümer im Silo Fehler und Risiken beim Immobilienkauf.

Fazit

Die Teilungsversteigerung löst eine Blockade, aber sie kostet in aller Regel Geld, Zeit und Nerven. Im Beispiel gehen zwei Erben mit je rund 35.800 Euro weniger nach Hause, als ein normaler Verkauf gebracht hätte.

Bevor du diesen Weg gehst, hol ein neutrales Wertgutachten und lege beide Rechenwege nebeneinander. In den meisten Fällen einigt man sich, sobald der Preis der Uneinigkeit sichtbar wird.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Erbengemeinschaft, die sich nicht einig wird?

Im Erstgespräch schaue ich mit dir auf Wert, Optionen und Kosten und ordne ein, was der freie Verkauf bringen würde.

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