Steuern
Anlage V ausfüllen: Schritt für Schritt
Für jedes vermietete Objekt gibst du eine eigene Anlage V ab. Oben stehen die Einnahmen aus Miete und Umlagen, unten die Werbungskosten. Die Differenz ist dein Ergebnis und wird mit deinen übrigen Einkünften verrechnet. Maßgeblich ist immer, wann Geld geflossen ist.
Ein Formular, vier Bausteine
Die Anlage V sieht auf den ersten Blick nach viel aus. Tatsächlich besteht sie nur aus vier Teilen: den Angaben zum Objekt, den Einnahmen, den Werbungskosten und dem Ergebnis.
Alles, was du dafür brauchst, liegt normalerweise schon auf deinem Schreibtisch: die Jahresabrechnung deiner Hausverwaltung, die Zinsbescheinigung deiner Bank, deine Kontoauszüge und die Belege für Reparaturen am Sondereigentum.
Wichtig ist von Anfang an das richtige Prinzip: Es zählt, wann Geld geflossen ist, nicht für welchen Zeitraum es bestimmt war. Eine Nebenkostennachzahlung, die im Mai eingeht, ist eine Einnahme dieses Jahres, auch wenn sie das Vorjahr betrifft. Eine Ausnahme gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel: Wer die Januarmiete schon Ende Dezember bekommt, ordnet sie dem folgenden Jahr zu.
Welche Posten überhaupt absetzbar sind, steht unter Werbungskosten bei Vermietung. Hier geht es um den Weg ins Formular.
Was oben hinkommt: die Einnahmen
| Einnahmeart | Was dazugehört |
| Mieteinnahmen ohne Umlagen | Die reine Kaltmiete, die im Jahr tatsächlich eingegangen ist |
| Umlagen | Vereinnahmte Nebenkostenvorauszahlungen und Nachzahlungen des Mieters |
| Garagen und Stellplätze | Getrennt vermietete Stellplätze, auch an Dritte |
| Sonstige Einnahmen | Einbehaltene Kaution, Zuschüsse, vereinnahmte Erstattungen |
| Öffentliche Zuschüsse | Zuschüsse zu Erhaltungsaufwand, soweit steuerpflichtig |
Zwei Punkte werden regelmäßig falsch gemacht. Erstens: Die vom Mieter gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen sind Einnahmen, auch wenn sie am Ende komplett weitergereicht werden. Zweitens: Eine Erstattung an den Mieter aus einem Guthaben mindert die Einnahmen im Jahr der Auszahlung.
Die Kaution selbst ist keine Einnahme, solange sie nur verwahrt wird. Erst wenn du sie einbehältst, etwa für Mietrückstände, wird daraus eine steuerpflichtige Einnahme.
Was unten hinkommt: die Werbungskosten
| Position | Woher du die Zahl bekommst |
| Abschreibung | Zwei Prozent des Gebäudeanteils, aus deiner eigenen Aufstellung |
| Schuldzinsen | Zinsbescheinigung der Bank, nur der Zinsanteil |
| Geldbeschaffungskosten | Damnum, Bereitstellungszinsen, Gebühren für die Grundschuld |
| Erhaltungsaufwand | Handwerkerrechnungen für das Sondereigentum |
| Laufende Betriebskosten | Umlagefähiger Teil aus der Jahresabrechnung |
| Verwaltungskosten | Verwaltervergütung und Kontoführung der Gemeinschaft |
| Sonstige | Fahrten, Porto, Telefon, Fachliteratur, Steuerberatung |
Die Abschreibung musst du selbst berechnen, sie steht nirgends auf einem Beleg. Die Grundlage ist der Gebäudeanteil deiner Anschaffungskosten einschließlich der anteiligen Kaufnebenkosten. Wie du dorthin kommst, steht unter AfA bei vermieteten Immobilien.
Ein Beispiel aus Essen-Steele, durchgerechnet
Dieselbe Dreizimmerwohnung wie in den anderen Beiträgen: 78 Quadratmeter, Gebäudeanteil 159.951 Euro, Kaltmiete 640 Euro im Monat, Nebenkostenvorauszahlung 165 Euro, Darlehen 165.000 Euro zu 3,6 Prozent. Der Mieter hat im Frühjahr 132 Euro aus der Vorjahresabrechnung nachgezahlt.
| Einnahmen | Betrag |
| Mieteinnahmen ohne Umlagen, 12 × 640 € | 7.680 € |
| Vereinnahmte Umlagen, 12 × 165 € | 1.980 € |
| Nachzahlung des Mieters aus der Vorjahresabrechnung | 132 € |
| Summe Einnahmen | 9.792 € |
| Werbungskosten | |
| Abschreibung, 2 % von 159.951 € | 3.199 € |
| Schuldzinsen, 3,6 % von 165.000 € | 5.940 € |
| Umlagefähige Betriebskosten, gezahlt | 2.112 € |
| Verwaltervergütung | 336 € |
| Kontoführung der Gemeinschaft | 24 € |
| Erhaltungsaufwand am Sondereigentum | 1.200 € |
| Fahrtkosten | 27 € |
| Steuerberatung und Bürobedarf | 180 € |
| Summe Werbungskosten | 13.018 € |
| Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung | −3.226 € |
| Steuerwirkung bei 42 % Grenzsteuersatz | 1.355 € |
Der Rechenweg: 640 mal zwölf ergeben 7.680 Euro Kaltmiete, 165 mal zwölf ergeben 1.980 Euro Umlagen, dazu 132 Euro Nachzahlung. Zusammen 9.792 Euro Einnahmen.
Bei den Werbungskosten ergeben 3.199 plus 5.940 plus 2.112 plus 336 plus 24 plus 1.200 plus 27 plus 180 zusammen 13.018 Euro. 9.792 minus 13.018 ergibt ein Minus von 3.226 Euro. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das 1.354,92 Euro weniger Steuer, gerundet 1.355 Euro.
Beachte den Kniff bei den Betriebskosten: Die 1.980 Euro Vorauszahlungen plus 132 Euro Nachzahlung ergeben genau die 2.112 Euro, die du als Betriebskosten gezahlt hast. Beide Seiten heben sich auf. Das ist der Normalfall und der Grund, warum viele Vermieter die Umlagen für unwichtig halten. Wegzulassen sind sie trotzdem nicht: Das Finanzamt gleicht die Zahlen mit der Abrechnung ab.
Beispielzahlen zur Veranschaulichung. Welche Position bei dir in welche Zeile gehört, hängt vom Einzelfall und vom jeweils aktuellen Formular ab. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Die Reihenfolge, die dir Arbeit spart
| Schritt | Was du tust |
| 1 | Jahresabrechnung der Verwaltung heraussuchen und in umlagefähig und nicht umlagefähig teilen |
| 2 | Zinsbescheinigung der Bank holen und nur den Zinsanteil notieren |
| 3 | Abschreibung berechnen: Gebäudeanteil mal Prozentsatz |
| 4 | Mieteingänge aus den Kontoauszügen zusammenstellen, Kaltmiete und Umlagen getrennt |
| 5 | Rechnungen für das Sondereigentum sortieren: Erhaltung oder Herstellung |
| 6 | Kleinposten ergänzen: Fahrten, Porto, Kontoführung, Beratung |
| 7 | Alles in die Anlage V übertragen, je Objekt eine eigene |
| 8 | Belege geordnet ablegen, für den Fall der Nachfrage |
Wenn du die Jahresabrechnung erst im Herbst bekommst, arbeite mit den Zahlen des Vorjahres vor und korrigiere später. Der Schritt, der die meiste Zeit frisst, ist immer Schritt eins. Der Wirtschaftsplan der Gemeinschaft hilft dir dabei, die Struktur der Positionen zu verstehen.
Die Fehler in der Anlage V
Aus der Verwaltungspraxis
Mein Unternehmen verwaltet rund 4.000 Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Weil ich die Jahresabrechnungen erstelle, bin ich für viele Eigentümer die erste Anlaufstelle, wenn die Steuererklärung ansteht.
Erste Beobachtung: Der mit Abstand häufigste Fehler in eingereichten Anlagen V ist die ungefilterte Übernahme des gesamten gezahlten Hausgelds als Werbungskosten. Damit landet die Rücklagenzuführung im Formular, obwohl sie dort noch nicht hingehört. Das fällt nicht immer sofort auf, führt aber bei einer Prüfung zu Korrekturen für mehrere Jahre.
Zweite Beobachtung: Ein Erfahrungswert aus meinem eigenen Bestand ist, dass Eigentümer den Zinsanteil regelmäßig überschätzen, weil sie mit der Rate rechnen. Bei einem Annuitätendarlehen ist der Zinsanteil schon nach wenigen Jahren deutlich kleiner als die Rate, weil die Tilgung wächst. Die Zinsbescheinigung der Bank löst das in zehn Sekunden. Wie sich das über die Laufzeit verschiebt, zeigt der Tilgungsrechner.
Dritte Beobachtung: Wer eine einfache Ablage führt, also einen Ordner je Objekt und je Jahr, braucht für die Anlage V eine gute Stunde. Wer im April anfängt, Belege zu suchen, braucht einen Tag und vergisst trotzdem die Hälfte der Kleinposten. Der Unterschied sind schnell mehrere hundert Euro.
Fragen
Häufige Fragen zur Anlage V
Brauche ich für jede Wohnung eine eigene Anlage V?
Ja. Für jedes Objekt gibst du eine eigene Anlage V ab. Nur so lässt sich das Ergebnis je Objekt nachvollziehen. Gehört dir die Wohnung gemeinsam mit jemandem, wird das Ergebnis anteilig zugerechnet.
Trage ich die Nebenkosten überhaupt ein?
Ja. Die Vorauszahlungen und Nachzahlungen des Mieters sind Einnahmen, die von dir gezahlten Betriebskosten sind Werbungskosten. In der Summe heben sich beide meist weitgehend auf, weglassen darfst du sie trotzdem nicht.
Was gilt, wenn die Miete zu spät gezahlt wurde?
Es zählt der Zahlungseingang. Eine Dezembermiete, die erst im Februar kommt, ist eine Einnahme des Folgejahres. Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel, die dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet werden.
Wie trage ich einen Verlust ein?
Du trägst ihn genauso ein wie einen Überschuss, nur mit negativem Vorzeichen. Der Verlust wird mit deinen übrigen Einkünften verrechnet und senkt so deine Steuer auf Gehalt oder Gewerbeertrag.
Was mache ich bei Leerstand?
Die Kosten bleiben abziehbar, solange du nachweisbar vermieten willst. Hebe Inserate, Maklerkorrespondenz und Besichtigungsprotokolle auf. Ohne Nachweis kann das Finanzamt die Vermietungsabsicht in Frage stellen.
Kann ich die Anlage V selbst machen?
Bei einer einzelnen vermieteten Wohnung mit klarer Struktur ist das gut machbar, besonders im elektronischen Formular. Sobald mehrere Objekte, eine größere Sanierung, ein Verkauf oder Miteigentum ins Spiel kommen, lohnt sich der Steuerberater. Seine Kosten für diesen Teil sind ihrerseits Werbungskosten.
Fazit
Die Anlage V ist kein kompliziertes Formular, sondern eine Sortieraufgabe. Einnahmen oben, Werbungskosten unten, Differenz ins Ergebnis. Die Arbeit steckt in der sauberen Trennung der Jahresabrechnung und im richtigen Zinsanteil.
Drei Punkte entscheiden über die Qualität: nur Zinsen statt Rate, die Rücklagenzuführung draußen lassen, und die Umlagen vollständig auf beiden Seiten erfassen. Wer über das Jahr hinweg einen Ordner führt, hat den Rest in einer Stunde erledigt. Wie du deine Zahlen vorher planst, steht unter Cashflow berechnen und in der Betriebskostenabrechnung.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Dein Steuerberater hat das letzte Wort. Das Zufluss- und Abflussprinzip regelt § 11 EStG; Formulare und Erläuterungen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen.
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