Lexikon · Vermietung

Betriebskostenabrechnung einfach erklärt

Die Betriebskostenabrechnung rechnet einmal im Jahr ab, was dein Mieter an Vorauszahlungen geleistet hat und welche umlagefähigen Kosten tatsächlich angefallen sind. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Erstattung. Du musst sie spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen, sonst kannst du nichts mehr nachfordern.

Kostenloses Erstgespräch 30 Minuten. Unverbindlich.

Warum das für dich wichtig ist

Die Zwölfmonatsfrist ist eine Ausschlussfrist. Kommt die Abrechnung auch nur einen Tag zu spät beim Mieter an, bleibst du auf der Nachzahlung sitzen. Eine Gutschrift musst du trotzdem auszahlen.

Als Vermieter einer Eigentumswohnung hängst du dabei an der Hausverwaltung. Deine Abrechnung gegenüber dem Mieter kannst du erst erstellen, wenn die Jahresabrechnung der Gemeinschaft vorliegt. Wer zu spät nachfragt, verliert Geld ohne eigenes Verschulden.

Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet

Eine 68 Quadratmeter große Wohnung in Essen-Frohnhausen. Der Mieter zahlt 180 Euro Vorauszahlung im Monat, also 2.160 Euro im Jahr.

Heizung und Warmwasser1.150 €
Wasser und Abwasser420 €
Müllabfuhr und Straßenreinigung190 €
Grundsteuer260 €
Gebäudeversicherung180 €
Hausmeister und Treppenhausreinigung200 €
Allgemeinstrom80 €
Umlagefähig gesamt2.480 €
Vorauszahlung des Mieters−2.160 €
Nachzahlung320 €

Aus dem Hausgeld bleiben daneben rund 984 Euro im Jahr bei dir hängen: Verwaltervergütung, Zuführung zur Erhaltungsrücklage und kleine Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Diese Posten darfst du nicht in die Abrechnung schreiben. Sinnvoll ist außerdem, die Vorauszahlung nach der Abrechnung auf rund 207 Euro anzuheben, damit die nächste Nachzahlung kleiner ausfällt.

Aus der Verwaltungspraxis

In rund 4.000 verwalteten Einheiten in Nordrhein-Westfalen ist die Betriebskostenabrechnung das Dokument, zu dem die meisten Rückfragen kommen. Ein Erfahrungswert aus diesem Bestand: Der häufigste Streitpunkt sind nicht die Beträge, sondern Posten, die überhaupt nicht in die Abrechnung gehören.

Ganz oben stehen dabei drei Klassiker: die Verwaltervergütung, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Alle drei stehen in der Jahresabrechnung der Gemeinschaft, keiner davon darf zum Mieter weitergereicht werden. Wer die Jahresabrechnung einfach abschreibt, produziert eine angreifbare Abrechnung.

Typische Fehler

Zu spät zugestellt. Maßgeblich ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Brief. Nach Ablauf der zwölf Monate ist die Nachforderung weg.
Keine Umlagevereinbarung im Mietvertrag. Ohne klare Regelung gilt die Miete als Inklusivmiete. Dann kannst du gar nichts umlegen, egal was angefallen ist.
Heizkosten nicht verbrauchsabhängig verteilt. Mindestens die Hälfte der Heizkosten muss nach Verbrauch abgerechnet werden. Sonst darf der Mieter pauschal kürzen.
Die Belegeinsicht verweigern. Dein Mieter darf die Rechnungen sehen. Wer das blockiert, muss die Nachzahlung im Streitfall meist abschreiben.
Leerstand auf den Mieter verteilen. Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus trägst du anteilig selbst. Der Verteilerschlüssel bleibt derselbe.

Häufige Missverständnisse

Darf ich die Instandhaltung umlegen?

Nein. Umlagefähig sind nur laufende Betriebskosten. Reparaturen, Wartungsstau und alles, was in die Substanz geht, trägst du als Eigentümer.

Wie lange kann mein Mieter widersprechen?

Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Danach sind seine Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Verwandte Begriffe

Hausgeld — die Quelle deiner Zahlen, aber nicht deckungsgleich mit dem, was du umlegen darfst.
Kaltmiete — die Betriebskosten laufen daneben und gehören nicht in die Rendite.
Wirtschaftsplan — aus ihm ergibt sich, welche Vorauszahlung realistisch ist.
Hausverwaltung — sie liefert die Jahresabrechnung, auf der deine Abrechnung aufbaut.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, die Praxis im Silo Vermietung und Verwaltung.

Fazit

Die Betriebskostenabrechnung ist eine Terminsache. Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ist Schluss, und diese Frist verzeiht nichts.

Trenne konsequent zwischen dem, was aus der Jahresabrechnung der Gemeinschaft kommt, und dem, was du weitergeben darfst. Und pass die Vorauszahlung nach jeder Abrechnung an, statt jedes Jahr eine Nachzahlung einzutreiben.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Unsicher, was du wirklich umlegen darfst?

Im Erstgespräch gehe ich mit dir deine Jahresabrechnung Position für Position durch.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

30 Minuten · unverbindlich · keine Verkaufsshow