Lexikon · Steuern

AfA einfach erklärt

Die AfA ist die Absetzung für Abnutzung. Sie ist der Teil deiner Anschaffungskosten, den du als Vermieter jedes Jahr steuerlich abschreibst. Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nie der Grund und Boden. Bei Bestandswohnungen liegt der Satz üblicherweise bei zwei Prozent im Jahr über fünfzig Jahre. Die AfA mindert deine Steuerlast, ohne dass Geld abfließt.

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Wie es berechnet wird

Der Rechenweg hat drei Schritte. Erst addierst du Kaufpreis und die Kaufnebenkosten, die zu den Anschaffungskosten zählen. Dann ziehst du den Bodenanteil ab, denn Grund und Boden nutzt sich nicht ab. Vom Rest nimmst du zwei Prozent pro Jahr.

Ein Beispiel aus Essen-Altendorf: eine vermietete Zweizimmerwohnung mit 68 Quadratmetern im Bestand, Kaufpreis 139.000 Euro, gekauft ohne Makler.

Kaufpreis139.000 €
Grunderwerbsteuer 6,5 %9.035 €
Notar und Grundbuch, rund 2 %2.780 €
Anschaffungskosten gesamt150.815 €
Bodenanteil laut Kaufpreisaufteilung, 25 %−37.704 €
Abschreibungsfähiger Gebäudeanteil113.111 €
AfA-Satz pro Jahr2,0 %
AfA pro Jahr2.262 €
Wirkung bei 40 % Grenzsteuersatzrund 905 €

Rund 905 Euro weniger Steuern im Jahr, also etwa 75 Euro im Monat. Das ist der Betrag, der einen knapp negativen Cashflow oft ins Plus dreht.

Beispielzahlen zur Veranschaulichung. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung und ersetzt keine Steuerberatung. Deinen konkreten Fall muss ein Steuerberater prüfen.

Worauf du achten musst

Der Bodenanteil entscheidet mit. Je höher der Boden angesetzt wird, desto weniger kannst du abschreiben. In guten Lagen mit hohen Bodenrichtwerten kann der Anteil deutlich über einem Viertel liegen. Eine Aufteilung schon im Kaufvertrag hilft, wenn sie sachlich begründet ist.
Maklerprovision zählt mit, aber nicht überall. Sie gehört zu den Anschaffungskosten und wird genauso aufgeteilt wie der Kaufpreis. Vergisst du sie, verschenkst du jedes Jahr Abschreibung.
AfA ist kein Geld auf dem Konto. Sie senkt nur deine Steuer. Wer den Cashflow allein über die Steuerwirkung rechnet, hat eine Wohnung gekauft, die sich ohne Finanzamt nicht trägt.
Renovierung direkt nach dem Kauf ist heikel. Übersteigen die Kosten in den ersten Jahren eine bestimmte Grenze, werden sie nicht sofort abziehbar, sondern wandern in die Abschreibung. Das streckt den Abzug über Jahrzehnte.

Aus der Verwaltungspraxis

Mein Unternehmen verwaltet rund 4.000 Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Wenn ein Eigentümer mir seine Unterlagen für die Steuererklärung schickt, fehlt am häufigsten dasselbe: eine saubere Kaufpreisaufteilung. Viele Käufer haben nie festgehalten, welcher Teil auf Boden und welcher auf Gebäude entfällt, und übernehmen später irgendeinen Wert.

Ein Erfahrungswert aus dem eigenen Bestand: In den Ruhrgebietslagen, in denen ich überwiegend arbeite, liegt der Bodenanteil bei Bestandswohnungen meistens zwischen zwanzig und dreißig Prozent. In teureren Lagen wie Rüttenscheid oder Werden ist er spürbar höher. Wer den Anteil vor dem Notartermin klärt, spart sich später eine Diskussion mit dem Finanzamt.

Verwandte Begriffe

Die AfA hängt direkt an deinen Anschaffungskosten und wirkt sich auf jede Renditerechnung aus. Diese Einträge gehören dazu:

Grunderwerbsteuer — der größte Posten der Kaufnebenkosten, der in deine Abschreibungsbasis einfließt.
Cashflow — die AfA verändert den Cashflow nach Steuern spürbar.
Nettomietrendite — sie rechnet vor Steuern, die AfA kommt erst danach.
Kaufpreisfaktor — hoher Faktor, hoher Kaufpreis, hohe Abschreibungsbasis. Ein Vorteil, der den Rest nicht rettet.

Weiterlesen: alle Begriffe im Immobilien-Lexikon, die Zusammenhänge im Silo Steuern für Immobilieninvestoren.

Fazit

Die AfA ist der leiseste Renditebaustein, den eine Anlagewohnung hat. Sie steht in keinem Exposé und taucht in keiner Bruttorendite auf, macht aber bei einer Wohnung für 139.000 Euro schnell 75 Euro im Monat aus.

Zwei Dinge musst du dafür richtig machen: die Kaufpreisaufteilung sauber dokumentieren und alle Anschaffungsnebenkosten mitnehmen. Beides entscheidet sich vor dem Notartermin, nicht danach.

Diese Erklärung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

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